ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN
Die „29. Internationale Ausstellung Fahrwegtechnik - iaf 2025“ ist eine internationale Fachmesse für Verkehrstechnik, Fahrwegtechnik und Instandhaltung.
Die iaf 2025 wird vom Verband Deutscher Eisenbahn-Ingenieure e. V. (VDEI) auf dem Messegelände der Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH (im Folgenden "MCC Halle Münsterland GmbH" genannt) und dem Bahnhof Münster Ost der Westfälische Landes-Eisenbahn (WLE) veranstaltet.
Mit der unmittelbaren Vorbereitung und Durchführung ist die VDEI-Service GmbH, ein 100%iges Tochterunternehmen des VDEI, beauftragt. Der Ansprechpartner für das Ausstellermanagement ist hierbei die MCC Halle Münsterland GmbH.
2.1 Standanmeldung
Die Anmeldung zur Messe und Ausstellung erfolgt online auf der Internetseite www.iaf-messe.com. Die Anmeldefelder sind sorgsam auszufüllen. Nach erfolgter Anmeldung wird automatisch eine Bestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Die Anmeldung ist ein unwiderrufliches Vertragsangebot an die VDEI-Service GmbH, an das der Aussteller bis zum Beginn der Veranstaltung gebunden ist.
2.2 Vertragsinhalt
wesentliche Bestandteile des Vertrages sind:
a) das Anmeldeformular,
b) die Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen AGTB der VDEI-Service GmbH
c) die technischen Bestimmungen für Messen und Ausstellungen der MCC Halle Münsterland GmbH
d) im Falle der Nichtübereinstimmung gelten die Regelungen in der oben bezeichneten Reihenfolge.
2.3 Einbeziehung der Vertragsbedingungen
Mit der Absendung der Anmeldung erkennt der Aussteller die unter 2.2. gegannten Inhalte der Vertragsbestandteile als verbindlich an. Er hat dafür einzustehen, dass auch die von ihm auf der Veranstaltung beschäftigten Personen den gesamten Vertrag samt der Inhalte der Vertragsbestandteile erhalten.
Wollen mehrere Aussteller gemeinsam einen Stand mieten, so haben sie in der Anmeldung einen von ihnen bevollmächtigten Ausstellungsvertreter als Hauptaussteller zu benennen, mit dem allein die VDEI-Service GmbH verhandelt. Der Bevollmächtigte haftet für ein Verschulden seiner Mitaussteller wie für eigenes Verschulden. Die beteiligten Aussteller haften der VDEI-Service GmbH als Gesamtschuldner.
4.1 Teilnahmebestätigung
Über die Annahme des Angebotes entscheidet die VDEI-Service GmbH durch eine schriftliche Teilnahmebestätigung/Standzuteilung (Zulassung des Ausstellers). Diese ist durch den Aussteller zu bestätigen (rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel) und zurückzusenden.
4.2 Beschränkung der Aussteller und Ausstellungsgüter
Die VDEI-Service GmbH kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere, wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, einzelne Aussteller von der Teilnahme ausschließen sowie die Veranstaltung auf bestimmte Ausstellergruppen beschränken, falls dies für die Erreichung des Veranstaltungszwecks erforderlich ist. Entsprechendes gilt für die Ausstellungsgüter.
4.3 Abweichung von der Anmeldung
Nimmt die VDEI-Service GmbH die Anmeldung der Ausstellungsfläche oder der Ausstellungsgüter unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen an, ist sie an das abgeänderte Angebot zwei Wochen gebunden.
Der Beteiligungspreis beträgt für die Aussteller:
Grundbetrag
Ausstellertyp | Preis (netto) zzgl. 19% MwSt. |
---|---|
Hauptaussteller | 1.450,00 € |
Mitaussteller | 1.450,00 € |
Hallenfläche
Standtyp | Preis/Einheit (netto) zzgl. 19% MwSt. |
---|---|
Reihenstand | 135,00 €/m² |
Eckstand | 140,00 €/m² |
Kopfstand | 145,00 €/m² |
Blockstand | 150,00 €/m² |
Mindestfläche 12 m²
Freifläche
Bereich | Preis/Einheit (netto) zzgl. 19% MwSt. |
---|---|
A an den Hallen | 145,00 €/m² |
B Bahnhof WLE | 145,00 €/m² |
Mindestfläche 12 m²
Gleise
Bereich | Preis/Einheit (netto) zzgl. 19% MwSt. |
---|---|
Bahnhof WLE | 145,00 €/m |
Freifläche A/B temporär | 145,00 €/m |
Jeder angefangene m²/lfm. wird voll berechnet. Bei doppelstöckiger Bauweise werden pro 1m² effektiv überbauter Oberfläche 30% Aufschlag berechnet.
Alle Preise sind jeweils zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer zu verstehen (siehe Merkblatt zur Umsatzbesteuerung - Reverse Charge Verfahren). Die Standmindestgröße beträgt 12 m². Wird nachträglich mehr Fläche als gemeldet beansprucht und zugeteilt ist der Mehrbetrag unverzüglich nachzuzahlen.
Der Beteiligungspreis umfasst: Standflächenmiete inclusive Hallenbeleuchtung, Hallenheizung, Hallenaufsicht, Gangreinigung, Werbung, Programmheft, Pressearbeit, Messeorganisation.
6.1 Grundsatz
Die VDEI-Service GmbH teilt den Stand unter Berücksichtigung des Themas und der Gliederung der jeweiligen Veranstaltung sowie der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten zu. Standwünsche werden nach Möglichkeit beachtet.
6.2 Änderung angrenzender Stände
Der Aussteller muss in Kauf nehmen, dass sich bei Beginn der Veranstaltung die Lage der übrigen Stände gegenüber dem Zeitpunkt der Zulassung verändert hat. Ersatzansprüche sind beiderseits ausgeschlossen.
6.3 Austausch, Überlassung an Dritte
Ein Austausch des zugeteilten Standes mit einem anderen Aussteller sowie eine teilweise oder vollständige Überlassung des Standes an Dritte ist ohne entsprechende schriftlich Zustimmung bzw. Vereinbarung mit der VDEI-Service GmbH nicht gestattet.
6.4 Standtrennwände
Standtrennwände sind kostenpflichtig.
7.1 Entfernung, Austausch
Es können nur die vereinbarten Ausstellungsgüter ausgestellt werden. Sie dürfen nur nach Vereinbarung mit der VDEI-Service GmbH von ihrem Platz entfernt werden. Ein Austausch kann nur nach schriftlicher Zustimmung/Vereinbarung mit der VDEI-Service GmbH eine Stunde vor Beginn und eine Stunde nach Schluss der täglichen Öffnungszeiten erfolgen.
7.2 Ausschluss
Die VDEI-Service GmbH kann verlangen, dass Ausstellungsgüter entfernt werden, die in dem Standmietvertrag nicht enthalten waren oder sich als belästigend oder gefährlich erweisen oder mit dem Veranstaltungsziel nicht vereinbar sind. Wird dem Verlangen nicht entsprochen, so entfernt die VDEI-Service GmbH die Ausstellungsgüter mit gerichtlicher Hilfe auf Kosten des Ausstellers.
7.3 Gewerblicher Rechtsschutz
Urheberrechte und sonstige gewerbliche Schutzrechte an den Ausstellungsgütern hat der Aussteller sicherzustellen. Ein sechsmonatiger Schutz für Muster (Gebrauchs- und Geschmacksmuster) und Warenzeichen von Beginn einer Ausstellung an tritt nur ein, wenn der Bundesminister für Justiz für eine bestimmte Ausstellung eine entsprechende Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht hat.
8.1 Fälligkeit
Die Standmiete laut Standmietenrechnung auf Basis der Zulassungsbestätigung ist bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Termin auf eines der auf der Rechnung angegebenen Konten der VDEI- Service GmbH unter Angabe der Kunden- und Rechnungsnummer einzuzahlen.
8.2 Abtretung, Aufrechnung
Die Abtretung von Forderungen gegen die VDEI-Service GmbH ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung von Forderungen ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
8.3. Beanstandungen
Beanstandungen der Rechnungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserteilung schriftlich gegenüber der VDEI-Service GmbH erfolgen. (Ausschluss Rechnung Dritter)
8.4 Vermieterpfandrecht
Zur Sicherung ihrer Forderungen behält sich die VDEI-Service GmbH vor, das Vermieterpfandrecht auszuüben und das Pfandgut nach schriftlicher Ankündigung freihändig zu verkaufen. Für Schäden an dem Pfandgut haftet die VDEI-Service GmbH nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
8.5 Ausstellergrundbetrag
Der Ausstellergrundbetrag fällt für jeden Hauptaussteller und für jeden Mitaussteller an.
Er beinhaltet:
a) Eintragung aller Ausstellerkoordinaten in den Online-Katalog auf www.iaf-messe.com
b) Abbildung des Logos und die Verlinkung auf die Unternehmenswebsite des Ausstellers
c) Eintragung in den gedruckten Ausstellerkatalog, der für jeden Besucher kostenlos ausliegt
d) Eintrag und Positionierung des Unternehmens mit Logo und Koordinaten in den Hallenplänen
9.1 Freigelände und Bahnhof WLE
Die Zuführung der gleisgebundenen Technik zum Bahnhof der WLE erfolgt über Bahnhof Neubeckum durch die WLE und ist individuell mit der VDEI-Service GmbH zu vereinbaren.*
Die Kosten der Zufuhr sind direkt mit der WLE abzurechnen. Informationen erhalten Sie im Online-Service-Center für Aussteller der MCC Halle Münsterland.
*Änderungen vorbehalten
Montag, 12.05.2025 | 08:00-20:00 Uhr |
Dienstag, 13.05.2025 | 08:00-20:00 Uhr |
Mittwoch, 14.05.2025 | 08:00-20:00 Uhr |
Donnerstag, 15.05.2025 | 08:00-20:00 Uhr |
Freitag, 16.05.2025 | 08:00-20:00 Uhr |
Samstag, 17.05.2025 | 08:00-20:00 Uhr |
Sonntag, 18.05.2025 | 08:00-20:00 Uhr |
Montag, 19.05.2025 | 08:00-12:00 Uhr - konstruktiv |
Montag, 19.05.2025 | 12:00-19:00 Uhr - dekorativ |
9.2 Messhallen
Donnerstag, 15.05.2025 |
08:00-20:00 Uhr |
Freitag, 16.05.2025 |
08:00-20:00 Uhr |
Samstag, 17.05.2025 |
08:00-20:00 Uhr |
Sonntag, 18.05.2025 |
08:00-20:00 Uhr |
Montag, 19.05.2025 |
08:00-12:00 Uhr - konstruktiv |
Montag, 19.05.2025 |
12:00-19:00 Uhr - dekorativ |
Ein vorgezogener Aufbau ist auf individuelle Anfrage mit schriftlicher Genehmigung der VDEI Service GmbH sowie der MCC Halle Münsterland GmbH gegen eine Gebühr möglich.
Dienstag |
20.05.2025 |
09:00-18:00 Uhr |
Mittwoch |
21.05.2025 |
09:00-18:00 Uhr |
Donnerstag |
22.05.2025 |
09:00-18:00 Uhr |
11.1 Freigelände und Bahnhof WLE
Die Abfuhr der gleisgebundenen Technik vom Bahnhof der WLE erfolgt über Bahnhof Neubeckum durch die WLE und ist individuell mit der VDEI-Service GmbH zu vereinbaren.* Die Kosten der Abfuhr sind direkt mit der WLE abzurechnen. Informationen im Online-Service-Center für Aussteller. Die Koordination der Abfuhr auf dem Messegelände erfolgt durch die VDEI-Service GmbH in Abstimmung mit WLE und Ausstellern.
*Sollten aufgrund von z. B. Bauarbeiten Änderungen der Wegeführung erforderlich sein, werden die Aussteller informiert.
Donnerstag |
22.05.2025 |
19:00-00:00 Uhr |
Freitag |
23.05.2025 |
08:00-20:00 Uhr |
Samstag |
24.05.2025 |
08:00-20:00 Uhr |
Sonntag |
25.05.2025 |
08:00-20:00 Uhr |
Montag |
26.05.2025 |
08:00-20:00 Uhr |
Dienstag |
27.05.2025 |
08:00-20:00 Uhr |
11.2 Messehallen
Donnerstag |
22.05.2025 | 19:00-00:00 Uhr |
Freitag |
23.05.2025 |
08:00-20:00 Uhr |
Samstag |
24.05.2025 |
08:00-20:00 Uhr |
Sonntag |
25.05.2025 |
08:00-20:00 Uhr |
Montag |
26.05.2025 |
08:00-20:00 Uhr |
Dienstag |
27.05.2025 |
08:00-20:00 Uhr |
12.1 Allgemeines
Nach der Zulassung erhält der Aussteller die Information über den Zugang zum Online-Service-Center der MCC Halle Münsterland mit allen Informationen zu Dienstleistungsunternehmen, Installationen, Standaufbau, -gestaltung und etwaig notwendiger Standgenehmigung, Parkscheine etc. für die erforderlichen Bestellungen für die Dienstleistungen zur Internationalen Ausstellung Fahrwegtechnik – iaf 2025.
Der Zugang zum Online-Service-Center steht den Ausstellern voraussichtlich ab Dezember 2024 zur Verfügung.
Die verschuldensunabhängige Haftung der VDEI-Service GmbH für anfängliche Mängel der Mietsache (Garantiehaftung) ist ausgeschlossen. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die VDEI-Service GmbH unbeschränkt. Im Übrigen ist die Haftung der VDEI-Service GmbH für Schäden ausgeschlossen, die infolge leichter Fahrlässigkeit der VDEI- Service GmbH oder ihrer Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen entstehen. Der Aussteller haftet nach allgemeinen Regeln.
14.1 Nichtteilnahme des Ausstellers
Die Standmiete ist auch dann in voller Höhe zu bezahlen, wenn der Aussteller seine Teilnahme absagt oder ohne eine solche Absage an der Veranstaltung nicht teilnimmt. Sagt der Aussteller seine Teilnahme ab und gelingt eine anderweitige Vermietung des Standes, behält die VDEI-Service GmbH gegen den Erstmieter einen Anspruch auf Kostenbeteiligung in Höhe von 25% der in Rechnung gestellten Standmiete. Die volle Standmiete ist dann zu entrichten, wenn die VDEI-Service GmbH die vereinbarte Standfläche weitervermietet, die Gesamtvermietfläche sich jedoch durch die Absage/ Nichtteilnahme vermindert. Dem Aussteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der VDEI-Service GmbH diese Kosten nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden sind. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt vorbehalten.
14.2 Rücktritt der VDEI-Service GmbH
Die VDEI-Service GmbH ist zum Rücktritt berechtigt, wenn:
a) die vollständige Mietzahlung nicht bis spätestens zu dem in der Rechnung festgelegten Zeitpunkt eingegangen ist und der Aussteller auch nicht nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist zahlt;
b) der Stand nicht rechtzeitig, d. h. bis spätestens 24 Stunden vor der offiziellen Eröffnung erkennbar belegt ist;
c) der Aussteller gegen das Hausrecht verstößt und sein Verhalten auch nach Abmahnung nicht einstellt;
d) die Voraussetzungen für die Erteilung der Zulassung in der Person des angemeldeten Ausstellers nicht mehr vorliegen oder der VDEI-Service GmbH nachträglich Gründe bekannt werden, deren rechtzeitige Kenntnis eine Nichtzulassung gerechtfertigt hätte. Dies gilt insbesondere für den Fall der Eröffnung eines Konkursverfahrens sowie den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Ausstellers. Der Aussteller hat die VDEI-Service GmbH über den Eintritt dieser Ereignisse unverzüglich zu unterrichten. Die Service GmbH kann in den oben genannten Fällen Ersatzansprüche geltend machen. Pos. 8.1 findet entsprechende Anwendung.
15.1 Ausfall der Veranstaltung
Kann die VDEI-Service GmbH aufgrund eines Umstandes, den weder sie noch der Aussteller zu vertreten hat, die Veranstaltung nicht abhalten, so entfällt der Anspruch auf die Standmiete. Die VDEI-Service GmbH kann jedoch dem Aussteller bei ihr in Auftrag gegebene Arbeiten in Höhe der entstandenen Kosten in Rechnung stellen, wenn nicht der Aussteller nachweist, dass das Ergebnis der Arbeiten für ihn nicht von Interesse ist.
15.2 Nachholen der Veranstaltung
Sollte die VDEI-Service GmbH in der Lage sein, die Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen, so hat sie die Aussteller hiervon unverzüglich zu unterrichten. Die Aussteller sind berechtigt, innerhalb einer Woche nach Zugang dieser Mitteilung ihre Teilnahme zu dem veränderten Zeitpunkt abzusagen. In diesem Falle entfällt der Anspruch auf die Standmiete.
15.3 Begonnene Veranstaltung
Muss die VDEI-Service GmbH aufgrund des Eintritts höherer Gewalt eine begonnene Veranstaltung verkürzen oder absagen, so hat der Aussteller keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Erlass der Standmiete.
16.1 Ausstellerausweise
Für die Dauer der Messe erhalten die Aussteller für sich und die von ihnen beschäftigten Personen eine begrenzte Anzahl von Ausstellerausweisen, die zum freien Eintritt zur Messe berechtigen. Den Ausstellern stehen Ausstellerausweise in folgender Anzahl zu:
Bis 20 m² Standfläche bzw. 20 m² Freifläche - 3 Stück, für jede weiteren 10 m² je 1 Stück.
Zusätzliche Ausstellerausweise können kostenpflichtig über das Online-Service-Center für Aussteller erworben werden.
16.2 Allgemeine Vorschriften
Die Ausweise sind auf den Namen ausgestellt. Sie sind nicht übertragbar und nur gültig in Verbindung mit einem amtlichen Ausweis. Bei Missbrauch wird der Ausstellerausweis ersatzlos eingezogen. Für den Fall einer Gemeinschaftsausstellung erhält nur der bevollmächtigte Aussteller die erforderlichen Ausweise. Zusätzlich benötigte Ausweise sind gegen Berechnung erhältlich.
Die VDEI-Service GmbH und die MCC Halle Münsterland GmbH sind berechtigt, Fotografien, Zeichnungen sowie Film- und Videoaufnahmen vom Ausstellungsgeschehen, von den Ausstellungsbauten und -ständen sowie den Ausstellungsobjekten anfertigen zu lassen und für Werbung oder Presseveröffentlichungen zu verwenden, ohne dass der Aussteller aus irgendwelchen Gründen Einwendungen dagegen erheben kann. Dies gilt auch für Aufnahmen, die Presse oder Fernsehen mit Zustimmung der VDEI-Service GmbH anfertigen.
18.1 Umfang
Werbung aller Art ist nur innerhalb des vom Aussteller gemieteten Standes für die eigene Firma des Ausstellers und nur für die von ihr hergestellten und vertriebenen Ausstellungs-güter erlaubt.
18.2 Genehmigungserfordernis
Lautsprecherwerbung, Diapositiv oder Filmvorführungen sowie Showeinlagen bedürfen der schriftlichen Vorankündigung und anschließender Genehmigung bei der VDEI-Service GmbH und der MCC Halle Münsterland GmbH. Das Gleiche gilt für die Verwendung anderer Geräte und Einrichtungen, durch die auf optische und akustische Weise eine gesteigerte Werbewirkung erzielt werden soll. Politische Werbung ist grundsätzlich unzulässig.
Behördliche Genehmigungen hat grundsätzlich der Aussteller einzuholen. Er ist dafür verantwortlich, dass die GEMA- und GVL-Bestimmungen sowie die gewerberechtlichen, polizeirechtlichen, gesundheitsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, insbesondere auch das „Gesetz über technische Arbeitsmittel“ (Gerätesicherheitsgesetz). Er hat ferner die „Technischen Bestimmungen für Messen und Ausstellungen“ der MCC Halle Münsterland GmbH zu beachten, die insbesondere Vorschriften über den Standbau und die Standgestaltung sowie umfangreiche Sicherheitsvorschriften enthalten.
19.1 BAUAUFSICHTS- UND BRANDSCHUTZBESTIMMUNGEN
Notausgänge, Zu- und Abgänge, Feuermelder, Hydranten, Rauchklappen, elektrische Verteilungen und Schalttafeln, Fernsprechverteiler und Be- und Entlüftungsschlitze müssen frei zugänglich sein und dürfen nicht verbaut werden. Die Verwendung von offenem Feuer zu Koch-, Heiz- und Betriebszwecken ist verboten. Packmaterial, Papier und andere leicht brennbare Materialien dürfen in den Hallen nicht herumliegen oder gelagert werden. Außerhalb der Hallen dürfen Fahrzeuge, Container und sonstige Lagerbehälter und Materialien erst ab 5,00 m von der Hallenwand abgestellt werden. Detaillierte technische und bauliche Bestimmungen sind im Online-Service-Center hinterlegt.
20.1 Hausrecht
Der Aussteller unterliegt während der Veranstaltung auf dem gesamten Gelände dem Hausrecht der MCC Halle Münsterland GmbH. Den Anordnungen der bei ihr Beschäftigten ist Folge zu leisten.
20.2 Parkplätze
Parkplatzwünsche der Aussteller auf dem Ausstellungsgelände werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Ein Anspruch auf einen Parkplatz besteht nicht. Parktickets für den Auf-, Abbau und die Durchführung sind ebenfalls über das Online-Service-Center käuflich zu erwerben.
20.3 Zufahrt zum Ausstellungsgelände
Während der Veranstaltung haben Fahrzeuge, die nicht über eine Genehmigung verfügen, keine Zufahrt zum Gelände. Bei vorsätzlichem Verstoß und grober Fahrlässigkeit wird keine Haftung übernommen.
20.4 Tägliche Schließung des Geländes nach Ende der Messe / Veranstaltungen auf den Standflächen
Innerhalb einer Stunde nach Ablauf der täglichen Öffnungszeit für Besucher haben Aussteller und Begleitpersonal die Hallen und das Freigelände zu verlassen und das Gelände von Fahrzeugen zu räumen.
Die Durchführung von Veranstaltungen auf den Ständen innerhalb der Messehallen und auch im Freigelände über die Öffnungszeiten hinaus, ist bis 8 Wochen vor der Veranstaltung, i.e. 25.03.2025, schriftlich bei der VDEI-Service GmbH und der MCC Halle Münsterland GmbH anzumelden und muss durch die VDEI Service GmbH und die MCC Halle Münsterland GmbH genehmigt werden. Ein entsprechendes Formular dazu ist ime im Online-Service-Center für Aussteller zu finden. Dadurch entstehende Zusatzkosten für Service-Personal (Bewachung, Einlass, Sanitätsdienst, Reinigung, etc.) sind durch den Antragsteller zu tragen.
Diese Veranstaltungen sind spätestens um 22:00 Uhr zu beenden, alle Teilnehmer einschl. Aussteller müssen zu diesem Zeitpunkt die Hallen und das Freigelände verlassen haben.
20.5 Sonstiges
Tiere dürfen grundsätzlich nicht auf das Ausstellungsgelände mitgebracht werden. Wasser, das zur Behandlung von Lebensmitteln und zur Reinigung von Bedarfsgegenständen, die mit Lebensmitteln in unmittelbare Berührung kommen, benötigt wird, darf nur hygienischen Wasserzapfstellen entnommen werden. Die Entnahme dieses Wassers aus Toilettenräumen ist verboten.
20.6 Umweltschutz
Der Aussteller ist verpflichtet, sich umweltschonend zu verhalten. Darüber hinaus ist er verpflichtet, alle gesetzlichen Vorgaben zum Umweltschutz einzuhalten bzw. umzusetzen.
20.7 Einsatz von Drohnen/ferngesteuerten Fluggeräten für Bild und Tonaufnahmen
Der Einsatz von Drohnen oder ähnlichen ferngesteuerten Luftfahrzeugen ist grundsätzlich vom Aufbaubeginn bis zum Ende des Abbaus sowohl innerhalb der Messehallen als auch im/über dem Freigelände der Messe und dem Bahnhof der WLE verboten.
STANDBAU
21.1 Aufbau, Ausstellerservice
Für die Planung, den Aufbau und die Ausgestaltung von System- sowie Individualständen enthält das Online-Service-Center für Aussteller alle notwendigen Angaben.
21.2 Abbau
Die Stände dürfen erst nach Schluss der Veranstaltung geräumt werden. Die Dauer der Abbauzeit (Abbauende) ist unbedingt einzuhalten. Nach Ablauf der Abbauzeit ist die VDEI-Service GmbH berechtigt, den Abbau sowie den Abtransport und die Einlagerung von Ausstellungsgütern auf Kosten des Ausstellers vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Eine Haftung für Verluste oder Beschädigungen des Ausstellungsgutes wird von der VDEI-Service GmbH nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit übernommen. Für die entstandenen Kosten steht ihr ein Pfandrecht zu. (Pos. 8.4).
22.1 Genehmigungsvermerk
Ausgehend davon, dass die technischen Richtlinien bei der Gestaltung und Ausführung des Standes eingehalten werden, sind bei eingeschossigen Standbauten bis 3 Meter Höhe ohne Überdachung in den Messehallen gesonderte Genehmigungen nicht erforderlich, hier reicht eine einfache Grundrissskizze. Alle anderen Standbauten, mobile Stände, Sonderbauten und Konstruktionen sind genehmigungspflichtig. Aufbaupläne (Grundriss und Ansicht) sind bei der VDEI-Service GmbH und der MCC Halle Münsterland GmbH zur Genehmigung einzureichen.
22.2 Erscheinungsbild
Der Ausstellungsstand muss dem Gesamtplan der Ausstellung angepasst sein.
Die Gestaltung der Rück- und Seitenansichten zu Nachbarständen hat neutral zu erfolgen (bevorzugt weiss) und darf keine Schriftzüge oder sonstige Werbung aufweisen. Dies gilt Besonders bei zweistöckigen Ständen in Nachbarschaft zu einstöckigen Ständen bzw. bei Abhängungen über den Ständen. Abweichungen davon bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Standnachbarn.
Die VDEI-Service GmbH behält sich vor, den Aufbau unpassend oder unzureichend ausgestalteter Stände zu untersagen.
22.3 Ausstattung während der Öffnungszeiten
Der Stand muss während der gesamten Dauer der Messe oder Ausstellung zu den festgesetzten Öffnungszeiten ordnungsgemäß ausgestattet und mit fachkundigem Personal besetzt sein.
22.4 Vertragsstrafe
Verstößt der Aussteller schuldhaft gegen die oben genannten Vorschriften (Pos.22.2. und 23.3), kann die VDEI-Service GmbH nach erfolgloser Abmahnung eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 EUR zzgl. MwSt. je Tag geltend machen.
SONSTIGE DIENSTLEISTUNGEN
a) Die Bewachung der Hallen und des Außengeländes wird durch die VDEI-Service GmbH beauftragt. Für Schäden haftet sie nur im Falle grober Fahrlässigkeit. Für die Bewachung des Messestandes hat der Aussteller zu sorgen. Es wird empfohlen, Schäden durch einen geeigneten Versicherungsschutz abzuwenden. Zur Nachtzeit sind wertvolle, leicht zu entfernende Gegenstände unter Verschluss zu halten. Über das Online-Service-Center für Aussteller kann Personal für die Nachtbewachung einzelner Messestände beauftragt werden.
b) Die VDEI-Service GmbH sorgt für die allgemeine Reinigung des Geländes und der Hallengänge. Die Reinigung des Standes obliegt dem Aussteller. Sie muss täglich vor Eröffnung der Veranstaltung beendet sein.
c) Sofern kein ausstellereigenes Personal eingesetzt wird, ist die jeweilige Vertragsfirma über das Online-Service-Center für Aussteller mit der Standreinigung und Bewachung zu beauftragen.
d) Der Aussteller bzw. der von ihm beauftragte Standbauer ist für die Entsorgung der von ihm verursachten Abfälle zuständig. Über das Online-Service-Center wird die Entsorgung von Abfällen durch ihn bestellt, zudem gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Umweltschutz.
Die Versorgung mit Strom, Wasser sowie sonstigen Dienstleistungen erfolgt über die Beauftragung über das Online-Service-Center für Aussteller. Diese Arbeiten erfolgen ausschließlich durch die Vertragspartner der MCC Halle Münsterland GmbH.
Mit der Anfertigung von Fotos, Film oder Videoaufnahmen im Auftrag der Aussteller sollten während der täglichen Öffnungszeiten nur von der VDEI-Service GmbH zugelassene und mit einem entsprechenden Ausweis versehene Fotografen oder Film- und Videoproduktionsgesellschaften beauftragt werden. Vor Beginn und nach Schluss der täglichen Öffnungszeiten dürfen nur diese beauftragt werden. Andere Fotografen oder Produktionsgesellschaften haben keinen Zugang.
26.1 Das Recht zur gastronomischen Bewirtschaftung innerhalb der Räumlichkeiten steht ausschließlich der MCC Halle Münsterland GmbH und den mit ihr vertraglich verbundenen Gastronomieunternehmen zu. Die Anlieferung von Getränken und Speisen von Dritten, beispielsweise beauftragten Dienstleistern ist nicht zulässig.
Die entsprechenden Formulare für das Standcatering sowie die Informationen zu individuellen gastronomischen Angeboten stehen den Ausstellern im Online-Service-Center zur Verfügung. Werden für das Freigelände zertifizierte Unternehmen von außen beauftragt, ist dies der VDEI Service GmbH und der MCC Halle Münsterland GmbH schriftlich anzukündigen und die entsprechenden Lieferzugänge sind abzustimmen. Die Ankündigung hat bis spätestens 8 Wochen im Voruas, also zum 25.03.2025 zu erfolgen. Das Befahren der Freiflächen mit Lieferfahrzeugen während der Messezeiten ist nicht zulässig. Die Versorgung kann nur über die Parkplätze erfolgen.
26.3 Entsprechende Verstöße gegen diese Regelung werden dem Aussteller mit 15,00 € je m² Standfläche des verursachenden Ausstellungs-, Messe- oder Informationstands und je Veranstaltungstag vor der MCC Halle Münsterland GmbH in Rechnung gestellt.
Die personenbezogenen Daten unserer Geschäftspartner werden entsprechend dem Art. 4 Nr. 1 27. der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses gespeichert und verarbeitet. Näheres ist den gesonderten Datenschutzrichtlinien geregelt.
28.1 Schriftform
Abweichungen vom Inhalt dieses Vertrages (Pos. 2.2) sowie Nebenabreden sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von der VDEI-Service GmbH schriftlich bestätigt wurden.
28.2 Deutsches Recht
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis und aus Anlass dieses Vertrages unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
28.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Berlin. Dies gilt auch für den Gerichtsstand, wenn der Aussteller auch Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
28.4 Verjährung
Ansprüche des Ausstellers gegen die VDEI-Service GmbH verjähren in 6 Monaten, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen.
28.5 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist so abzuändern, dass der beabsichtigte Zweck erreicht wird.