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Zu den Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherungsträger gehört neben der Gewährung von Leistungen nach dem Eintritt des Versicherungsfalles auch die Beratung und Aufsicht der Mitgliedsbetriebe auf den Gebieten der Arbeitssicherheit, der Unfallverhütung und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer (Prävention).